Privatgutachten
Nicht jede Begutachtung entsteht im Auftrag einer Versicherung oder eines Gerichts. Auch als Fahrzeughalter können Sie ein Gutachten in Auftrag geben, wenn Sie eine fachliche Grundlage für eine eigene Entscheidung benötigen.
Ein Privatgutachten kann beispielsweise den Zustand eines Fahrzeugs, einen technischen Sachverhalt oder die Angemessenheit einer Reparatur näher untersuchen.
Typische Anlässe sind:
- Begutachtung vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens
- Zustandsprüfung vor einem Fahrzeugverkauf
- Einschätzung von Reparaturen und Werkstattrechnungen
- Technische Auffälligkeiten
- Mögliche Mängel oder Folgeschäden
- Beurteilung der Reparaturwürdigkeit
- Klärung technischer Sachverhalte
Das Gutachten dient zunächst als fachliche Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber und kann je nach Situation auch zur weiteren Klärung eines Sachverhalts herangezogen werden.