SESA · Kfz-Sachverständigenbüro

Ortstermine

Ortstermine

Für eine Begutachtung muss das Fahrzeug nicht immer zu einem Sachverständigenbüro gebracht werden. Gerade bei beschädigten oder nicht fahrbereiten Fahrzeugen kann die Besichtigung direkt am Standort die sinnvollere Lösung sein.

Der Ortstermin kann beispielsweise beim Halter, am Unfallort, beim Händler, in einer Werkstatt oder an einem anderen vereinbarten Standort stattfinden.

So lässt sich der Zustand des Fahrzeugs dort beurteilen, wo es sich tatsächlich befindet. Je nach Sachverhalt können dabei auch die örtlichen Gegebenheiten eine Rolle spielen.

Der Termin wird individuell abgestimmt und passend zum jeweiligen Auftrag vereinbart.